Hörgeräte Preise & Services
Bei Misenso legen wir grossen Wert auf Preis-Transparenz. Hier finden Sie unsere Hörgeräte-Preise und optionalen Serviceleistungen zu fairen Preisen.
Misenso Hörgeräte Vorteile
Misenso führt eine hochwertige Selektion an Hörgeräten. Ein Basisgerät für einfache Hör- und Lebenssituationen ist bei uns bereits ab 630 CHF erhältlich. Folgende Misenso-Leistungen sind im Kaufpreis der Hörgeräte inbegriffen:
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Hörmessung
Umfangreiche Hörmessung und Analyse
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Einstellung der Hörgeräte
Professionelle und personalisierte Anpassung und Einstellung der Hörgeräte
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Simulation
Durch modernste Hörgeräte-Simulation und ein spezielles Einstellungsverfahren schnell und einfach zum passenden Hörgerät
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Probetragen
Profitieren Sie bei Misenso vom kostenlosen Probetragen eines Hörgerätes
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Garantie
Bei uns bekommen Sie jedes Hörgerät mit 3 Jahren Garantie
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Starter-Set
Zum Start bekommen Sie bei uns, abhängig von Ihrer gewählten Versorgung, eine Grundausstattung mit Pflege- und Reinigungsprodukten
Misenso Servicepaket
Hörgeräte bedürfen regelmässiger Pflege, Reinigung und Serviceleistungen. Um unseren Kunden über 5 Jahre hinweg ein sorgenloses Tragen der Hörgeräte zu ermöglichen, bieten wir über diesen gesamten Zeitraum ein Serviceleistungspaket.
Das Misenso 5-Jahres-Servicepaket für 400 CHF pro Hörgerät enthält:
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Service & Anpassung
Gerätereinigung oder Filterwechsel, bequem bei Ihrem Einkauf in Ihrer Migros.
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Ersatzhörgeräte
Im Falle einer Reparatur bekommen Sie während dieser Zeit kostenlos Ersatzhörgeräte zur Verfügung gestellt.
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Personalisierte Einstellung
Nachjustieren der Geräte und Anpassung an Ihre aktuellen Bedürfnisse.
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Wiederaufladbar
Beim Kauf von wiederaufladbaren Geräten bekommen Sie von uns eine kostenlose Ladestation dazu.
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Batterien
Für das erste Jahr bekommen Sie bei uns die Batterien kostenlos dazu.
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Verlustabsicherung
Verlustabsicherung mit Selbstbehalt pro Hörgerät.
Selbstbehalt: 20%
Die Laufzeiten des Misenso Service-Pakets sind bei AHV-Versicherten 5 Jahre und bei IV- und UV-Versicherten 6 Jahre.
Information zu AHV- und IV-Beiträgen
Sie erhalten einen festen Pauschalbetrag, ungeachtet der effektiven Kosten für die Hörgeräteversorgung. Die Pauschale beträgt 630 CHF für ein Hörgerät und 1237.50 CHF für zwei Hörgeräte. Sie wurde so berechnet, dass sie 75% der Kosten für ein einfaches und zweckmässiges Qualitätsprodukt sowie für die fachmännische Anpassung und den Unterhalt deckt. Der Beitrag ist eine fixe Pauschale – unabhängig davon, ob Ihr Gerät mehr oder weniger kostet. Wenn Sie sich also für ein kostengünstiges Gerät entscheiden, können Sie die Differenz behalten. Wenn Sie sich hingegen für ein teureres Gerät entscheiden, bringen Sie den Mehrbetrag selber auf. Sie können den Pauschalbetrag nur alle fünf Jahre beanspruchen, ausser ein Hals-Nasen-Ohren-Fachperson (HNO) stellt schon vorher eine wesentliche Veränderung des Hörvermögens fest.
AHV-Beitrag für Hörgeräte im Überblick
- Beitrag für ein Hörgerät: 630 CHF
- Beitrag für zwei Hörgeräte: 1237.50 CHF
Es gibt keine Kostenübernahme für Batterien und Reparaturen.
Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung
- Erstexpertise des HNO-Fachperson
- Gesamthörverlust von mindestens 35%
Pauschalbetrag der IV
Sie haben Anspruch auf einen Beitrag für die Anschaffung eines Hörgerätes, wenn Sie eine Hörschwäche haben und durch dieses Hörgerät eine eindeutig bessere Verständigung mit der Umwelt erreicht werden kann. Der Beitrag wird Ihnen direkt ausbezahlt, und zwar in Form eines Pauschalbetrags, der die Kosten für ein Gerät in einfacher und zweckmässiger Ausführung deckt. Für Minderjährige ist eine Sonderregelung vorgesehen. Ein von der IV anerkannte Fachperson für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde muss den Hörverlust feststellen und die Diagnose stellen. Je nach Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wird entweder ein Pauschalbetrag für eine einseitige oder für eine beidseitige Versorgung ausgerichtet. Der Pauschalbetrag kann nur alle sechs Jahre beansprucht werden, es sei denn, eine anerkannte HNO-Fachperson stellt eine erhebliche Veränderung der Hörfähigkeit fest, die einen früheren Ersatz des Hörgerätes rechtfertigt.
IV-Beitrag für Hörgeräte im Überblick
- Beitrag für ein Hörgerät: 840 CHF
- Beitrag für zwei Hörgeräte: 1’650 CHF
- Kostenübernahme für Batterien: 40 CHF pro Hörgerät und Kalenderjahr
Für die Kostenübernahme bei Reparaturen ab dem 2. Betriebsjahr gelten folgende Beträge:
- Elektronikschäden: 200 CHF pro Hörgerät und Kalenderjahr
- Alle anderen Schäden: 130 CHF pro Hörgerät und Kalenderjahr
Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung durch die IV
- Erstexpertise der HNO-Fachperson
- Gesamthörverlust von mindestens 20%
Informieren Sie sich weiter über das Thema mit den Merkblättern der AHV und IV
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